Rechtliche, politische und wirtschaftliche Argumente
für einen Austritt Österreichs aus der Europäischen
Union
für einen Austritt Österreichs aus der Europäischen Union
von Karl Albrecht Schachtschneider,
Berlin
|
Nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG „wirkt
die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung eines vereinten Europas
bei der Entwicklung der europäischen Union mit, die demokratischen,
rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einem
diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren
Grundrechtsschutz gewährleistet“. Für die Republik Österreich gilt auf Grund der Bundes-Verfassungsgesetze nichts anderes und
kann nichts anderes gelten; denn diese
Grundsätze gehören zur Verfassung der Menschheit des Menschen, zur Verfassung, die mit dem Menschen geboren ist. Sie werden zudem
in Deutschland durch Art. 79 Abs. 3
GG in ihrer Unabänderlichkeit geschützt. Alle diese Grundsätze werden durch die
reale Europäische Union verletzt, nicht nur durch ihre Praxis, sondern
schon durch die Gründungsverträge. Diese
Union hat keine Chance, zum Recht zu finden.
Gegen das Recht kann die Union keine
politische Rechtfertigung finden. Aber sie ist auch wegen ihrer Größe auf Dauer
eine Gefahr für ihre Nachbarn, ja für die Welt. Sie zielt auf
einen zentralistischen Großstaat, der eine Großmacht neben den anderen Großmächten der
Welt sein soll. Großmächte gefährden als solche den Frieden. Kleine, weniger mächtige
Staaten sind stetig durch sie in ihrer Unabhängigkeit und Selbstbestimmung
bedroht. Die Ereignisse in der Ukraine an der Grenze der Russischen Föderation erweisen diese Gefahr.
Die Union ist aber auch eine ökonomische Gefahr für die
Menschen und Bürger. Binnenmarkt und
Währungsunion haben augenscheinlich schweren Schaden für sie angerichtet.
Das gilt aber auch für die anderen Politiken, zumal für die Agrarpolitik und
die Handelspolitik. Außer der verwaltungswirtschaftlichen Agrarpolitik folgen
alle diese Politiken einer unechten
Freihandelsdoktrin. Diese nährt den Kapitalismus nicht minder als den
Sozialismus. Das verbindet einen fragwürdigen Elitismus mit einem ebenso
fragwürdigen Egalitarismus.
Es ist somit rechtlich und politisch wie ökonomisch und
sozial geboten, die Europäische Union zu verlassen. Noch besser wäre deren
Auflösung und die Vereinigung der Staaten Europas zu einem Europa der Staaten,
zu einem Europa der Vaterländer, zu einer Republik der Republiken, dem „Föderalism freier Staaten“, wie Kant ihn in seiner
wegweisenden Schrift „Zum ewigen
Frieden“ vorgeschlagen hat. Zu diesem Europa gehört vor allem Rußland und dieses Europa kann kein Protektorat der
Vereinigten Staaten von Amerika sein.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen