Sonntag, 11. Januar 2015
Donnerstag, 8. Januar 2015
Inge Rauscher zum EU-Austritts-Volksbegehren
Inge Rauscher mit Professor Schachtschneider in Grinzing
Wir wollen wieder ein freies, neutrales
Österreich und keine Kolonie von Brüssel oder Washington. Kleine Staaten haben
viel bessere Chancen auf umweltverträgliches Wirtschaften als der unbewegliche
Koloß EU, der von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert wird.
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EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
eingereicht am 17. 12. 2014
B E G R Ü N D U N G des Einleitungsantrags:
So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die damals zum mehrheitlichen "Ja zum EU-Beitritt" geführt haben, wurden gebrochen. Anstatt eines Aufschwungs ist es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden "Bauernsterben" und den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die EU-Entscheidungsebenen werden nach Meinung vieler von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von international ausgerichteten Handelsketten, die einer mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.
Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstößt immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine "Kolonie" von Brüssel oder Washington und schon gar nicht wollen wir dadurch in außenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Maße friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!
Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen
TTIP bzw. CETA wird am sichersten durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge, die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muß. Von diesen, die jährlich - umgerechnet - Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil wieder zurück, dieser wird dann - propagandistischerweise - als EU-"Förderung" bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser - ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt - "darf" (!) Österreich selbst entscheiden. Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.
Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV. Darin heißt es
in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
Dieser Austrittsartikel wird Im Standardlehrbuch "Das Recht der Europäischen Union" von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heißt es u.a.:
"Die wesentliche Funktion des neuen Artikel 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur 'beschließen', sondern auch ins Werk setzen." Und weiter im Fachkommentar von Dörr:
"Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet."
Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten "Euro-Rettungsschirme". Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.
Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschließen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluß einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, sodaß in jedem Fall das letzte Wort die Bürger - und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermaßen - haben und niemand "übergangen" werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschließen sollte.
Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der Bevölkerung abgewendet werden. Die EU wird von vielen Bürgern als lähmendes, zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch "Luft zum Atmen" läßt - im viele Bereiche umfassenden Sinn!
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS
EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
eingereicht am 17. 12. 2014
B E G R Ü N D U N G des Einleitungsantrags:
So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die damals zum mehrheitlichen "Ja zum EU-Beitritt" geführt haben, wurden gebrochen. Anstatt eines Aufschwungs ist es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden "Bauernsterben" und den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die EU-Entscheidungsebenen werden nach Meinung vieler von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von international ausgerichteten Handelsketten, die einer mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.
Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstößt immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine "Kolonie" von Brüssel oder Washington und schon gar nicht wollen wir dadurch in außenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Maße friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!
Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen
TTIP bzw. CETA wird am sichersten durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge, die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muß. Von diesen, die jährlich - umgerechnet - Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil wieder zurück, dieser wird dann - propagandistischerweise - als EU-"Förderung" bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser - ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt - "darf" (!) Österreich selbst entscheiden. Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.
Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV. Darin heißt es
in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
Dieser Austrittsartikel wird Im Standardlehrbuch "Das Recht der Europäischen Union" von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heißt es u.a.:
"Die wesentliche Funktion des neuen Artikel 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur 'beschließen', sondern auch ins Werk setzen." Und weiter im Fachkommentar von Dörr:
"Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet."
Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten "Euro-Rettungsschirme". Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.
Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschließen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluß einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, sodaß in jedem Fall das letzte Wort die Bürger - und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermaßen - haben und niemand "übergangen" werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschließen sollte.
Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der Bevölkerung abgewendet werden. Die EU wird von vielen Bürgern als lähmendes, zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch "Luft zum Atmen" läßt - im viele Bereiche umfassenden Sinn!
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS
Dr. Eva Maria Barki zum EU-Austritts-Volksbegehren
Bild: Blog Bimashofer
Die Europäische Union
entfernt sich von ihrem ursprünglichen Ziel, Frieden auf dem Boden von
Freiheit, Recht und Sicherheit zu bieten, immer weiter. Sie führt einen subversiven Kampf gegen die Demokratie und gegen die
Völker und Nationen Europas. In fortschreitender, illegitimer Zentralisierung
der Macht zu einem autoritären Regime wird die Gesellschaft marginalisiert, die
Souveränität der Staaten aufgehoben und das in den UNO-Menschenrechtspakten
als zwingendes Recht normierte Selbstbestimmungsrecht der Völker, die
wesentliche, unverzichtbare und unabdingbare Grundlage für Freiheit und
Frieden, mißachtet.
Helmut Schramm zum EU-Austritts-Volksbegehren
Helmut Schramm mit Dr. Watschinger und Professor Dr. Schachtschneider
Wir wurden alle getäuscht: Die EU ist keine Vereinigung für den Wohlstand und Frieden. Im Gegenteil: Österreich soll in einer politischen Union untergehen. Einem Großstaat EU, der den Frieden gefährdet und die Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat abschafft. Noch gibt es die Möglichkeit Widerstand zu leisten.
Einige wichtige Punkte:
- der verfassungswidrige EU-Beitritt
- die Annahme und Ratifikation der Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon
- Die Einführung des Euro und die Maßnahmen zur angeblichen Rettung des Euro
- Die EU ist funktional ein
Bundesstaat
Die von Österreichs Parlamentariern übertragenen Befugnisse sind nicht eng
begrenzt; sondern unüberschaubar weit. Von „begrenzten Einzelermächtigungen“ zur Übertragung von Politiken an die Union kann keine Rede mehr sein. Die EU ist eine Institution, die das Recht setzt, also ein Bundesstaat – aber ohne die nötige Legitimation: ein verfasstes Volk. - die geheimen Handelsverträge mit den USA und Kanada
- die neutralitätswidrige EU-Militärverfassung
Ein Hauptanliegen des Lissabonner Vertrags ist
die
verstärkte Aufrüstung. Dazugehören weltweite „Missionen“
(Kriege)gegen den
„Terror“!
Das alles ohne Volksabstimmungen!
Zusammengefasst
kann
man sagen, dass mit den EU-Verträgen eine auf Profitmaximierung
ausgerichtete
Politik betrieben wird, die entgegen der Bundesverfassung, den
Menschen- und Völkerrechten
ist, daher illegal, weil sie ohne Zustimmung der österreichischen
Bevölkerung
umgesetzt wird. Der wirtschaftliche Hebel der EU ist die
Deregulierung aller
Handelshemmnisse. Ein wirtschaftlicher Krieg alle gegen alle. Der
Sozialstaat
leidet darunter. Ein Wachsen des allgemeinen Wohlstands ist nicht
in Sicht,
dafür aber wächst der Reichtum der Reichen. Die
Gewinnmaximierung steht im
globalen Wettbewerb im Vordergrund unter Ausklammerung der
Faktoren Soziales und
Gerechtigkeit. Die Wirtschaft der EU ist ein Teil der globalen
Wirtschaft,
deren Grundlage der Freihandel ist und allen beteiligten
Volkswirtschaften
Vorteile vorgaukelt. Das oberste Prinzip der EU, die
„Grundfreiheiten des
Binnenmarktes“ sind Freiheiten des Kapitals und der Märkte und
nicht der
Menschen. Die Kapitalverkehrsfreiheit etwa, vom Europäischen
Gerichtshof rigoros
durchgesetzt – hat die US-Finanzmarktkrise auch in die EU
gebracht. So hat die
EU stark am US-Immobiliengeschäft mitspekuliert.
Zeigen
Sie den zuständigen
Politikern, dass Sie mit der EU nicht einverstanden sind!
Unterschreiben Sie in
der Eintragungszeit für den Austritt Österreichs aus der
Europäischen Union. Rund
10 Minuten Zeitaufwand für die Chance auf mehr politischer
Mitsprache, mehr
Kontrolle der Politik in Österreich statt einer bürokratischen
EU-Diktatur,
einer Haftungs- Schulden- und Zahlungsunion. Zeigen Sie Mut zur
Wahrheit: Sagen
Sie Nein zu Euro, ESM, TTIP, TISA und CETA, Chlorhuhn und Genfraß.
Nein zu den
Arbeitslosen- u. Schuldenrekorden. Ja zu Österreich als neutrale,
demokratische Republik mit künftiger starker direkter Demokratie
nach Schweizer
Muster! Die Politik muss über die Meinung der Bevölkerung Bescheid
wissen. Alles
sollten einfordern, dass die Regierung ihre
Pflicht zu erfüllen hat, nämlich als vom Volk gewählte Beauftrage
den Willen des
Volkes zu erkennen und umzusetzen. Eine Zusammenarbeit der Staaten
ist selbstverständlich
anzustreben und kann mit zwischenstaatlichen Verträgen jederzeit
erfolgen. Österreich
muss zurück zu einer Ordnung, in der die Politik ständig bemüht
ist, solche
Gesetze zu formulieren, die unter Einhaltung der Menschen- und
Völkerrechte
und der Bundesverfassung das Wohl aller im Vordergrund steht und
mit denen alle
einverstanden sein können. Friede und Allgemeinwohl statt einer
Unfriedenspolitik der Gewinnmaximierung!
***
Neoliberal ist nicht ideal, schon gar nicht
sozial. Die EU-Verträge öffnen die Schere zwischen Arm und Reich, bringen jedes
Jahr für die Österreicher neue Arbeitslosen- und Staatsschuldenrekorde,
während das Realeinkommen seit dem EU-Beitritt gesunken ist. Der Euro heißt im
Volksmund „Teuro“ und für seine „Rettungsschirme“ zahlen wir Milliarden und
haften für zig Milliarden Euro. Österreich ohne EU würde es besser gehen: Die
Schweiz, Norwegen und Island zeigen es vor.
Renate Zittmayr zum EU-Austritts-Volksbegehren
Renate Zittmayer (zweite von links)
Die EU ist auf eine industrialisierte
Landwirtschaft ausgerichtet mit all ihren negativen Auswirkungen für Mensch und
Umwelt. Importierte GVO- (genmanipulierte) Futtermittel, Vervielfachung des
Chemieeinsatzes, Subventionsdschungel wären ohne die EU kein Thema mehr. Der
„freie“ Markt und die Globalisierung vernichten die Existenz der Bauern.
Täglich werden in Österreich neun landwirtschaftliche Betriebe geschlossen; sie
weichen der Agrarindustrie. Nur außerhalb der EU wird es gelingen, wieder einen
gesunden Bauernstand herzustellen, der in der Lage ist, gesunde Lebensmittel
für unsere Bevölkerung zu produzieren. Wir brauchen eine kleinstrukturierte Landwirtschaft
und mittelständische Gewerbebetriebe, um eine Nahversorgung auch in evtl.
Krisenzeiten zu gewährleisten.
Interview mit Renate Zittmayer:
Interview mit Renate Zittmayer:
Argumente zum EU-Austritts-Volksbegehren von Mag. Markus Lechner
Als Volkswirt, der seine Ausbildung
überwiegend an der Universität Zürich absolviert hat und Jahrzehnte in einschlägiger
höherer Funktion im öffentlichen Dienst tätig ist, halte ich den Austritt aus
der Europäischen Union aus vielfältigen Gründen für die einzig sinnvolle
Zukunftsperspektive für Österreich. Der öffentliche Gesamthaushalt Österreichs
ist seit dem EU-Beitritt massiv in eine finanziele Schräglage geraten. Die
realen Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und auch vieler Unternehmer und Pensionisten
nehmen seit Jahren dramatisch ab. In
welchem finanziellen Umfang die österreichischen Städte, Gemeinden und Bundesländer
an den periodischen Überweisungen des „Mitgliedsbeitrags“ an die EU beteiligt
sind, wird von der Politik verschwiegen. Dadurch wird
eine öffentliche Diskussion der Kosten und Nutzen des Überweisungsanteils jeder
Gebietskörperschaft verunmöglicht.
Argumente zum EU-Austritts-Volksbegehren von Professor Dr. Heinrich Wohlmeyer
Es geht bereits um kollektive Notwehr! Die
EU ist finanz- und geopolitisch zu einem blindwiligen Volzugsorgan der um das
Überleben kämpfenden US-GB-Hegemonie geworden. Wenn man allerdings von einem
Untergehenden, der uneinsichtig ist, umarmt wird, dann kann dies nur tragisch
ausgehen. Die einzig sinnvolle Maßnahme ist dann, auf angemessene Distanz von dem
Untergehenden und den sich von ihm umarmen lassenden zu gehen. Die Einkreisungspolitik
gegenüber Rußland trennt uns nicht nur von unserem natürlichen
Wirtschaftspartner - und das TTIP soll dies völkerrechtlich besiegeln, sondern
führt zu erhöhten Rüstungsausgaben und zur Kriegsgefahr auf europäischem Boden.
Das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland durch die österr.
Regierung ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität
unvereinbar. Die Befreiung aus der Finanzsklaverei und der geopolitischen
Konfrontation kann nur durch die Wiedererlangung der nationalen Handlungsfähigkeit
erfolgen.
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