Die ursprüngliche Zielsetzung der europäisch Integration war die Schaffung einer Institution für Frieden und Wohlstand in Europa. Die EWG war am Beginn, vor allem mit der Schaffung von freiem Handel ein Instrument für die Verhinderung von Handelskriegen und Protektion und brachte durch den vermehrten Austausch Wohlstandsgewinne. Das Ziel der EWG und der EU, eine immer engere Union zu betreiben, ist aber keine Gewähr für Frieden und Wohlstand. Denn ein immer engerer Staat, ein Vereinigter Staat von Europa mit einer zentralistischen Regierung schränkt die Freiheit unterschiedlichen Völker in Europa ein und eine zentralistische Wirtschaftspolitik, sie sie seit Maastricht verfolgt wird gefährdet den Wohlstand. Sie schaltet den Wettbewerb zwischen den einzelnen Wirtschaftsgebieten aus und verringert die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung kleiner Länder. Beides sind die Grundlagen dafür gewesen, die Europa einst zum führenden Kontinent gemacht hatten. Seit dem Vertrag von Maastricht bin ich deshalb gegen einen Beitritt Österreichs zur EU eingetreten und habe dann auch die Einführung des Euros abgelehnt – so wie ¾ der deutschsprachigen Ökonomen in einem Memorandum, das ich auch unterzeichnete. Die Einführung des Euros war ein politisches Experiment, dessen Folgen vorauszusehen waren. Denn die Eurozone ist kein „Optimales Währungsgebiet“ .
Heute lehnen 3/ der Österreicherinnen und Österreicher die weitere Entwicklung der EU ab. Das behaupte nicht ich, sondern es ist das Ergebnis einer Umfrage, die vom früheren Tiroler EU-Kommissar Dr.Franz Fischler zitiert wird. So wie in Österreich gibt es auch In anderen EU-Ländern, vor allem Großbritannien, Frankreich und auch Deutschland, immer mehr Stimmen für einen Austritt.
In Österreich gibt es unter den 75% eine große Gruppe von Menschen, die zwar Nachteile der EU sehen, aber meinen, daß ein Austritt auch größere Nachteile bringen wird. Mir geht es darum, aufzuzeigen, daß ein geordneter, gut vorbereiteter Austritt längerfristig mehr Vorteile als Nachteile bringen wird. Ein geordneter Austritt ist heute durch den Artikel 50 des EU-Verfassungsvertrag möglich. Als es ihn noch nicht gab, hat der amerikanische Nobelpreisträger James Buchanan gesagt, daß der Mangel eines geordneten Austritts der größte Mangel der EG st. Denn er verwies auf den blutigen Bürgerkrieg in den USA, nach rund 90 Jahren ach der Gründung der Union, der deshalb entstand, weil die Südstaaten nicht austreten konnten. Allein, dass es die Möglichkeit eines Austritts gibt, kann ein Land mit wesentlichen Interessen schützen, von der EU ungerecht behandelt zu werden.
Deshalb ist auch ein Austritts-Volksbegehren der richtige Weg, um die EU darauf hinzuweisen, daß sie ihren Weg in die falsche, zentralistische Richtung nicht mehr fortsetzen soll. Selbst wenn das Volksbegehren nicht unmittelbar zu einem Austritt führt.
Zu den politischen und wirtschaftlichen Folgen eines Austritts:
1. Der Frieden in Europa wird durch den Austritt Österreichs sicher nicht gefährdet. Das heutige kleine Österreich hat den Frieden auch in der Vergangenheit genau so wenig wie die Schweiz gefährdet. Der Frieden in Europa ist bisher in der Nachkriegszeit vor allem durch die USA geschützt worden, die auch durch ihren Eingriff den Jugoslawienkrieg beendet hat, zu dem die EU nicht fähig war, weil die EU-Länder zu unterschiedliche Stellungen zu Serbien hatten.
2. Zu den wirtschaftlichen Folgen lässt sich grundsätzlich keine exakte, eindeutige Aussage machen, denn es kommt sehr wesentlich auf die Einzelheiten der Regelung an. Für die Ausarbeitung stehen dafür nach dem Artikel 50 zwei Jahre Zeit zur Verfügung. Wenn bis dahin keine Einigung gefunden wird, kann Österreich allein über den Austritt entscheiden und nachteiligen Folgen möglichst vermeiden.
Man muss sich auch klar sein, daß jede solche grundsätzliche Änderung von Rahmenbedingungen einzelnen Gruppen auch Nachteile bringen wird. So wie die Einführung des Freihandels zwar einzelne Gruppen beeinträchtigt, auf Dauer aber für die gesamte Wirtschaft große Vorteile bringt, die die Nachteile überwiegen.
a) Ein Vorteil ist jedenfalls der Entfall der Zahlungen an die EU. Dabei werden oft nur die Netto-.Zahlungen erwähnt. Tatsächlich müssen aber die Brutto-Zahlungen vom Budget, also den Steuerzahlern, geleistet werden. Die zurück fließenden Zahlungen kommen nicht dem Budget zugute, sondern einzelnen Subventionsempfängern, die nicht unbedingt eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln brauchen. Der Entfall der Brutto-Zahlungen könnte z.B. ca. die Hälfte der Steuerreform zu finanzieren helfen.
b) Außenhandel. Eine Wiedereinführung von Zöllen ist nach den Regeln des GATT, dem fast alle Länder der Welt angehören, nicht erlaubt. Eine Aufrechterhaltung der Zollunion wäre in den Verhandlungen möglich. Wenn es nicht gelingt, könnte die Wiedereinführung der EFTA.-Freihandelszone möglich sein, die kleinere Nachteile mit sich bringt
c) Die meisten Regelungen für den Handel und auch anderen Gebieten wäre die Rückkehr zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) der nur den Nachteil des Wegfalls der Mitbestimmung in der EU hätte, dafür aber keine Brutto-Zahlungen vorsieht. Die geringen Möglichkeiten der Mitbestimmung, die sowieso laufend eingeschränkt werden, könnten durch bilaterale Verhandlungen nach dem Beispiel der Schweiz ersetzt werden.
d) Der freie Grenzübertritt, das Schengen-Abkommen, könnte auch bei einem Austritt behalten werden. Eine Einschränkung , um so wie in der Schweiz, die Masseneinwanderung zu verhindern, wäre aber auch zu überlegen.
e) Das gleiche gilt für den freien Arbeitsmarkt und den freien
f) Studenten Austausch:. Hier wäre durch eigene Abkommen möglich, den Zustrom von Studenten aus Deutschland einzuschränken, denn es ist nicht einzusehen, warum der österreichische Steuerzahler diejenige Studenten-Ausbildung bezahlen soll, die der deutsche Steuerzahler nicht bezahlen will. Studenten-Austauschprogramme, wie Erasmus, können auch mit Nicht-EU-Staaten vereinbart werden, z.B. mit USA.
g) .Transitverkehr: es könnten Reglungen zur Einschränkung des Transitverkehrs getroffen werden, ähnlich wie die Schweiz.
h) Für zukünftige, heute noch nicht absehbare Entwicklungen kann Österreich die für seine Situation am besten geeigneten Maßnahmen treffe und in den Fällen, in denen eine internationale Abstimmung notwendig ist, mit der EU oder anderen Organisationen verhandeln.
3.Euro
Rechtlich ist ein Austritt aus dem Euro nicht vorgesehen, es gilt aber die Wiener Vereinbarung über völkerrechtliche Verträge, daß bei Änderung der grundlegenden Voraussetzungen für einen Vertrag eine Auflösung erfolgen kann. Das deutsche Verfassungsgericht hat deshalb festgestellt, daß Deutschland aus dem Euro austreten könnte, wenn die grundlegende Zielsetzung des Euros, die Geldwertstabilität (Inflationsrate unter 2%) zu erhalten, nicht erreicht wird, also z.B. eine Inflation von 5% eintritt.
Ein Euro-Austritt allein von Österreich müsste aber sehr gut vorbereitet sein, ähnlich wie der Übergang vom Schilling zum Euro. Die jetzigen Zahlungen für Rettung von Pleite-Ländern und -Banken, sowie des Einlagensicherungsfonds werden nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Nur für die Zukunft könnten solche Belastungen verhindert werden. Es wäre auch wieder eine eigenständige Währungspolitik, die auf die Bedürfnisse Österreichs abgestellt werden kann, möglich. Allerdings sieht man aus dem Beispiel der Schweiz, dass ein kleines Land sich gegen die Auswirkungen einer verfehlten Politik einer grossen Währungsunion nur sehr schwer wehren kann.
Realistisch wäre es, wenn es zu einer Spaltung des Euro-Raums käme, dass sich Österreich dem „Nord-Euro“ (Deutschland, Niederlande, Luxemburg) anschließen könnte.
Da aber die EU- und EZB-Politik darauf hinausläuft, mit allen Mitteln den Euro zu erhalten, wird das nur mit großen Transfer-, Banken- und Schulden-Unionen funktionieren, in der Deutschland, Österreich und andere Nettozahler-Länder ihren Wohlstand verlieren werden. Sehr ähnlich wird es zu einer „Sozial-Union“ kommen, in der Österreich, das bisher ein Musterland für soziale Umverteilung ist, sein Sozialsystem an den durchschnittlichen Standard herunterführen muss.
Für eine grundsätzliche Wende der Politik der EU und damit der Wiedererlangung der Freiheit und Selbstbestimmung der Länder Europas ist die Erkenntnis der fehlerhaften Entwicklung notwendig.. Gerade in Tirol, wo wir uns seit jeher für Freiheit und Selbstbestimmung einsetzen, können wir mit dem Volksbegehren für diese Ziele eintreten.